Baris Erkan Celebi begann seine Karriere als Rechtsanwalt in den wichtigsten Anwaltskanzleien Istanbuls , insbesondere in den Maritime Law & Schifffahrtsrecht, Transportrecht, Unternehmensrecht, Haftungsrecht, Vertragsrecht sowie Versicherung & Rückversicherung. Er bereiste ganz Europa, um internationale Investoren zu beraten und zu vertreten, bevor er seine eigene Anwaltskanzlei in Antalya aufbaute.
Heute ist Baris Erkan Celebi vor allem auf Gesellschaftsrecht, internationales Handelsrecht, Immobilienrecht, Einwanderungs- und Vertragsrecht spezialisiert. Im Mittelpunkt seines Geschäftsverhaltens steht die erstklassige Kundenbetreuung, die den Kunden dabei helfen soll, bequem durch türkische Rechtsnormen und -praktiken zu navigieren, und das alles in professionellem Englisch.
Baris Erkan Celebi setzt derzeit sein Masterstudium an der Bahcesehir University fort, wo er seine Masterarbeit über das Recht der Yachten schreibt. Neben zahlreichen informativen Texten, die er routinemäßig veröffentlicht, um seine Kunden über gesetzliche Normen auf dem Laufenden zu halten, veröffentlichte er auch mehrere juristische Artikel in mehreren internationalen Magazinen und auf seiner Website, darunter:
- Neues Citizenship-by-Investment-Programm und geringere Investitionssummen in der Türkei (Link)
- Recht des Reeders, die Haftung zu begrenzen und die Beschränkung gemäß dem Londoner Übereinkommen von 1976 zu brechen (Link)
- Wettbewerbsverbot der Aktionäre für Aktiengesellschaften (Link)
- UN-Konferenz über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (CISG) (Link)
- Sachverständiger für türkisches Recht (Link)